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Ferienvermietung auf Mallorca – so vermieten Sie legal an Urlauber
Ferienvermietung, Immobilien, Recht

Ferienvermietung auf Mallorca – so vermieten Sie legal an Urlauber

Update Juli 2023: Regierungspakt auf den Balearen: Neue Chancen für Ferienvermietungen auf Mallorca Der Regierungswechsel auf den Balearen verspricht Steuererleichterungen und neue Möglichkeiten für Immobilienkäufer sowie Ferienvermieter. Die konservative Volkspartei (PP) wird in einer Minderheitsregierung agieren und somit auf die Unterstützung der Rechtspopulisten von Vox angewiesen sein. Unter der Balearen-Präsidentin Marga Prohens haben die Parteien ein Regierungsprogramm vereinbart, das auf zahlreiche Steuererleichterungen abzielt. Eine geplante Maßnahme betrifft die Liberalisierung der Vermietung von Ferienunterkünften. Das seit 2022 bestehende Moratorium, das die Vergabe neuer Lizenzen blockiert, soll aufgehoben werden. Wir werden Sie darüber auf dem Laufenden halten. Eine ...
Historische Immobilien auf Mallorca im Trend
Immobilien, Mallorca, Recht

Historische Immobilien auf Mallorca im Trend

Mallorca bietet eine unglaubliche Vielfalt: landschaftlich, kulturell, kulinarisch und auch was Immobilien betrifft. Bei Letzterem entdecken immer mehr Käufer ihre Liebe für historische Objekte. Für Altbauliebhaber bieten sich attraktive Immobilienoptionen von historischen Fincas und Stadthäusern bis hin zu alten Klöstern und Mühlen. Sie alle spiegeln die speziellen Eigenschaften und den Charme der Insel wieder. Die “alten Schätzchen” mit Jahrhunderte alten Geschichte lassen sich insbesondere in der Inselmitte finden, aber auch in anderen Regionen Mallorcas gibt es sie. Mit Leidenschaft und Geduld werden historische Immobilien zu einmaligen Objekten mit Wertsteigerungspotenzial. Doch wo gibt es sie und was muss beim Kauf und der Sanierung beachtet werden? Historische Immobilien inselweit...
Immobilienkauf auf Mallorca – Tipps für Käufer
Immobilien, Recht

Immobilienkauf auf Mallorca – Tipps für Käufer

Exklusive Villa mit Meerblick in Puerto Andratx. Worauf sollte ein Käufer beim Erwerb einer Immobilie achten? Der Kauf einer Immobilie in Spanien unterscheidet sich erheblich vom Kauf einer Immobilie im restlichen Europa. Die wichtigsten Punkte für einen rechtssicheren Kauf einer Immobilie auf Mallorca haben wir Ihnen in unserem Leitfaden „Tipps für Immobilienkäufer“   zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung, sondern um reine Informationen handelt. Je nach Einzelfall empfiehlt es sich, vor dem Kauf einen Rechtsanwalt auf Mallorca zu konsultieren. Porta Mallorquina Real Estate S.L.U. arbeitet seit vielen Jahren mit renommierten Kanzleien zusammen und empfiehlt Ihnen gerne entsprechende Adressen. Wir von Porta Mallorquina Real Estat...
Mallorca Immobilie vererben oder schenken? Eine Geldfrage …
Immobilien, Recht, Steuern

Mallorca Immobilie vererben oder schenken? Eine Geldfrage …

Wer die Ferienimmobilie auf Mallorca mit Köpfchen überträgt, kann viel Geld sparen: Im Extremfall kann die Steuerlast bei Erbschaften oder Schenkungen in Spanien mehr als 70 Prozent betragen. Es geht auch wesentlich billiger, daher vermitteln wir einen Überblick und erklären, wo für Nichtresidenten die Fallen lauern und die Chancen liegen. Wer eine Immobilie auf Mallorca besitzt, muss sich früher oder später die Frage stellen: Was wird mit meinem Feriendomizil, wenn ich einmal nicht mehr bin? Ist eine Schenkung zu Lebzeiten der richtige Schritt oder doch eine reguläre Erbschaft? Beim Übertragen von Immobilien in Spanien gibt es eine ganze Reihe rechtlicher Bestimmungen zu beachten. Es ist bereits vor dem Kauf sinnvoll, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen. Das kann kompliziert ...
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Kleinere Pools, weniger Wohnfläche – Mallorca setzt neue Bauvorschriften für Fincas in Kraft

Frühjahr 2020  - Mallorcas Wirtschaft leidet massiv unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Rund 40 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Balearen stehen auf dem Spiel, wenn die Touristen ausbleiben. Mit gut 20 Prozent BIP-Anteil stellt die Bauwirtschaft den zweitgrößten Wirtschaftsfaktor dar. Nun erfährt auch dieses Segment einen herben Dämpfer, allerdings nicht durch die Pandemie, sondern ein neues Gesetz der Inselregierung, das am 25. Mai 2020 in Kraft trat.  Das "Decreto Ley 9/2020 de medidas urgentes de protección del territorio de las Illes Balears" beschränkt massiv die Bebauungsmöglichkeiten im ländlichen Raum. Natur- und Ressourcenschutz zu Lasten der Bauherren Wer sich den Traum des Baus der eigenen Finca auf Mallorca erfüllen wollte, musste sich bisher schon an strenge ...
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Tipps zum Immobilienverkauf auf Mallorca

Was sollten Sie als Eigentümer beim Verkauf beachten? Für einen reibungslosen Verkauf Ihrer Immobilie auf Mallorca gibt es ein paar Dinge zu beachten. Die wichtigsten Punkte für einen rechtssicheren Immobilienverkauf haben wir Ihnen hier in unserem kleinen Leitfaden „Tipps für Immobilienverkäufer“ (PDF, 450 kb) zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung, sondern um reine Informationen handelt. Je nach Einzelfall empfiehlt es sich, vor dem Verkauf einen Rechtsanwalt auf Mallorca zu konsultieren. Porta Mallorquina Real Estate arbeitet seit vielen Jahren mit renommierten Kanzleien zusammen und empfiehlt Ihnen gerne entsprechende Adressen. Wichtige Unterlagen für einen reibungslosen Verkauf einer Immobilie auf Mallorca Energiezertifik...
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Das große Steuer-Allerlei: Was Eigentümer von Mallorca-Immobilien für 2018 wissen müssen

Der Erwerb Es gibt drei Wege, an eine Mallorca-Immobilie zu gelangen: Man kauft sie, erbt sie oder bekommt sie geschenkt. Ein Käufer hat es entweder mit Umsatzsteuer zu tun (10 Prozent auf fertiggestellte Wohnimmobilien) oder mit Grunderwerbsteuer (8 bis 11 Prozent). Ein Erbe zahlt bis 700.000 Euro Immobilienwert eine balearische Erbschaftsteuer von 1 Prozent, immer vorausgesetzt, er ist direkter Verwandter (Ehepartner, Kind, Enkelkind, aber z.B. auch Eltern) und hat kein sonstiges spanisches Vermögen. Achtung: Bei anderen Verwandtschaftsverhältnissen (Bruder, Schwiegertochter, usw.) wird es empfindlich teurer. Unter denselben Idealvoraussetzungen, was Verwandtschaft betrifft, würde der Beschenkte 7 Prozent Schenkungsteuer bezahlen. Achtung: Die Steuerfolgen für den Schenker können...
Mallorca, Recht, Steuern

Steuer auf Immobilienbesitz

Fiskalisches Überraschungsei: die spanische „Selbstnutzungssteuer“ auf Immobilien Bei Einstiegsberatungen mit Deutschen, die seit längerer Zeit eine Immobilie auf Mallorca ihr eigen nennen, erleben wir immer wieder dieselbe Szene: Auf die Frage, ob denn für die bisherigen Jahre Einkommensteuer bezahlt worden sei, kommt die Antwort, man hätte ja kein Einkommen aus Vermietung, das Haus würde nur privat genutzt. Im Übrigen habe sich das spanische Finanzamt nie gemeldet, „die werden schon Bescheid sagen, wenn sie etwas von uns wollen“.   In der Folge müssen wir die Kunden darüber aufklären, dass sie zu mehreren relevanten Steuerthemen ein vollkommen falsches Bild haben. Zunächst gilt in Spanien die Selbstveranlagung. Das bedeutet: Das Finanzamt meldet sich nicht, um die Steue...
Immobilien, Recht

Achtung Steuerfalle – Diese fünf Fehler sollten Sie beim Immobilienkauf vermeiden!

Gastautor: Thomas Fitzner Steuerliche Besonderheiten können wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung darüber nehmen, ob und wie man eine Immobilie erwirbt. Für Eigentümer wiederum gilt es, diese Besonderheiten im Auge zu behalten, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Im Folgenden erklären wir fünf Beispiele für Besonderheiten, die man zum Thema Steuer & Immobilien im Auge behalten sollte. Wichtig für Käufer Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine neue Immobilie zu erwerben, um mit dieser umsatzsteuerpflichtige Ferienvermietung zu betreiben und somit die Rückerstattung der beim Kauf bezahlten Umsatzsteuer zu beantragen, hat seit 1. August 2017 ein Problem. Seit diesem Zeitpunkt gilt das neue Tourismusgesetz der Balearen, das die Ferienvermietung verbietet, wenn die Immobilie wen...
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Neue Steuern für Mallorca Immobilien 2016: Das sollten Käufer und Eigentümer wissen

Wer schon länger auf der Insel lebt, weiß: zum Jahreswechsel kommt es auf den Balearen gerne zur “berühmten“ Steueränderung. Seit diesem Jahr haben die Inseln zudem eine neue Regierung und folglich ändert sich so einiges, was vor allem für Immobilienkäufer und –verkäufer interessant ist. Im Gespräch erklärt Rechtsanwalt Arne Seeger der Kanzlei Dr. Frühbeck Abogados S.L.P. die wichtigsten Änderungen, was sowohl, was Sie als Resident als auch als Nicht-Resident betrifft, vor allem wenn Sie eine Immobilie besitzen oder veräußern möchten. Herr Seeger, bitte erklären Sie uns, was sich für den Steuerzahler ab dem nächstem Jahr 2016 verändern wird? Da wäre zunächst einmal eine Veränderung bei der Einkommensteuer, die sogenannte I.R.P.F. (Impuesto sobre la Renta de Personas Físicas). ...
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Neue Steuergesetze für Spanien 2015

Die Erlöse aus dem Verkauf einer spanischen Immobilie sind auch für Nicht-Residenten in Spanien steuerpflichtig. Ab 2015 beträgt der Steuersatz für diese Erträge für Personen mit Hauptwohnsitz in der EU 20% anstelle von bisher 21%. Verkauft ein Resident seine Immobilie in Spanien, beträgt die Steuerlast ab nächstem Jahr 24% statt bisher 27% (ab einem Rohertrag aus dem Verkauf über 24.000,- €). Ab 2015 müssen Immobilienbesitzer für den Verkaufsgewinn ihrer älteren Immobilien mehr Steuern zahlen – Renovierungskosten können jedoch weiterhin davon abgezogen werden. Gute Nachrichten also für Verkäufer? Leider nein, denn mit der Steuerreform schafft die Regierung auch rückwirkend den „Inflationsausgleich und Reduktionskoeffizienten“ ab, die vor allem bei älteren Immobilien den steuer...
Immobilien, Recht

FAQs zum neuen Bodengesetz auf Mallorca

Die Rechtsanwälte Guillermo Dezcallar Enseñat und Javier Blas Guasp von der Kanzlei ILLESLEX beantworteten auf unserer Kundenveranstaltung in unserem Shop in Pollensa die wichtigsten Fragen zum neuen Bodengesetz. Rechtsanwalt Guillermo Dezcallar Enseñat von der Kanzlei Illeslex beantwortete am 26. April im Porta Mallorquina Immobilienshop in Pollensa die Fragen der Finca- und Hausbesitzer. Wann tritt das neue Gesetz in Kraft? Es wurde am 11.03.2014 im Parlament verabschiedet. Es muss von allen Inselräten mit absoluter Mehrheit angenommen werden. Menorca und Ibiza haben das Gesetz bereits verabschiedet. Für Mallorca steht dies in Kürze an. Was beinhaltet das Gesetz? Allgemein enthält es eine integrale Regulierung der städtebaulichen Tätigkeit und behandelt die Vereinfachung u...
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Das neue Bodengesetz auf Mallorca – was Finca-Besitzer darüber wissen müssen

In diesen Tagen liest man einiges über das neue Bodengesetz, ley de suelo, auf den Balearen, das erstmalig auch die Rechtsverhältnisse für bestehende, illegal errichtete Bauwerke regeln soll. Vor allem die geplante Amnestie, z.B. für Erweiterungsbauten, ist für viele Landbewohner von höchstem Interesse. Das erste Bodengesetz auf Mallorca ermöglicht es, illegal errichtete (An-)Bauten auf dem Land einmalig nachzugenehmigen. Wie u.a. das Mallorca Magazin berichtete, wurden in den letzten 20 Jahren offiziell Baugenehmigungen für 7.922 Landhäuser erteilt – tatsächlich gebaut wurden nach offiziellen Schätzungen in diesem Zeitraum rund 10.000 bis 20.000 Fincas. Rechnet man noch illegale Anbauten (z.B. Pool, Gästehäuser etc.) und Umfunktionierungen ursprünglich zur landwirtschaftlichen...
Balearen, Mallorca, Recht

Aus Schwarz mach weiß – Balearen genehmigen illegale Wohnbauten nach

Das Projekt zur Reformierung des Rechts zur Nutzung von Grund und Boden, das Ley de ordenación y el uso del suelo (LOUS) befasst sich mit der Legalisierung von illegal gebauten Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Nun hat die Regierung der Balearen dieses Projekt offiziell genehmigt. Illegal errichtete Wohngebäude auf landwirtschaftlicher Nutzfläche können nun unter bestimmten Bedingungen nachgenehmigt werden. Ab sofort können Wohngebäude und landwirtschaftlich genutzte Anlagen, die vor mehr als 8 Jahren ohne Genehmigung gebaut wurden, nachträglich legalisiert werden. Voraussetzung ist, dass es sich hierbei nicht um ein Naturschutzgebiet handelt und keine Strafanzeigen oder Disziplinarverfahren existieren. Experten gehen davon aus, dass auf den Balearen rund 40.000 solc...
Immobilien, Mallorca, Recht

Änderungen im spanischen Wohneigentumsgesetz

Das spanische Gesetz für Wohneigentum gilt für Eigentumswohnungen, Geschäftslokale, Garagen sowie für Reihenhäuser und Wohnanlagen, die über Gemeinschaftseigentum verfügen (z.B. Grünanlagen, Treppen etc.). Mit dem Reformgesetz 8/2013 wurde das Gesetz, das aus den 60iger Jahren stammt, vor allem in Bezug auf soziale und energetische Belange ergänzt. Genehmigungen für den nachträglichen Einbau von Fahrstühlen und barrierefreie Zugangsmöglichkeiten für Behinderte und Bewohner über 70 Jahre sind nun erheblich leichter zu erlangen. Das spanische Gesetz für Wohneigentum gilt nicht nur für Eigentumswohnungen, sondern auch für Reihenhäuser, wie hier in Coll den Rabassa. Auch die Handlungsfähigkeit von Eigentümergemeinschaften wurde verbessert. So sind jetzt für bestimmte Satzungsänderu...
Immobilien, Recht

Spanisches Aufenthaltsrecht für ausländische Immobilienkäufer in Kraft getreten

Die als „Golden Visa Gesetz“ bekannt gewordene Regelung erlaubt ausländischen Investoren freies Reise- und Aufenthaltsrecht in der EU Am 30. September 2013 veröffentlichte der spanische Bundesanzeiger, das Boletin Official del Estado (BOE), das mit Spannung erwartete neue Gesetz für ausländische Investoren. Ab sofort können Nicht-EU Bürger, die mindestens 500.000 € in Spanien investieren, zum Beispiel in Immobilien, ein sogenanntes Investoren-Visum beantragen, das ein Jahr gültig ist. In diesem Zeitraum besteht keine Minimum-Aufenthaltspflicht für den Investor in Spanien, er kann seinen Hauptwohnsitz – und damit Steuersitz – in seinem Heimatland beibehalten. Ein Haus am Meer als Ticket in die EU – ab sofort erwerben ausländische Investoren mit dem Kauf einer spanischen Immobilie ...
Mallorca, Recht

Faqs zum Spanischen Immobilienrecht von G. Buades

Rechtsanwälte Gabriel Buades Castellá und Daniel Olabarría sind Teil des International Desk der Kanzlei Bufete Buades in Palma. Die Spezialisten für Immobilien- und Steuerrecht haben bereits zahlreiche Fachartikel und Bücher zu diesem Thema veröffentlicht, u.a. „die „Praktische Analyse der Steuerpflichten in Deutschland Ansässiger aus direktem und indirektem Erwerb, Besitz und Veräußerung spanischer Immobilien“ und „Achtung, alles etwas anders – Neues Mietgesetz in Spanien in Kraft getreten.“ Daniel Olabarria Vaquero (links), Gabriel Buades Castella (rechts) und Francisca Buchner 1. Muss ich den Ertrag aus einem Immobilienverkauf auf Mallorca versteuern? Und wenn ja, wo? Gemäß Artikel 13 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien müssen die erzielten G...
Immobilien, Langzeitvermietung, Recht

Achtung, alles etwas anders – Neues Mietgesetz in Spanien in Kraft getreten

Mehr Flexibilität, mehr Kontrolle, neue Rechte: Wie die spanische Regierung den lahmenden Mietmarkt in Schwung bringen will und was das für Auswirkungen hat. Von Rechtanwalt Daniel Olabarría­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ Am 6. Juni dieses Jahres ist das Gesetz 4/2013 vom 4. Juni über den spanischen Mietmarkt in Kraft getreten. Der Grund der Neufassung des bisherigen spanischen Mietgesetzes wird gleich in der Präambel erklärt: „Der spanische Immobilienmarkt ist einer hohen Zahl von Immobilien und einem schwachen Vermietungsmarkt geprägt. In Spanien leben nur 17 Prozent der Bevölkerung zur Miete, im Gegensatz zum europäischen Durchschnitt von 30 Prozent, “ heißt es dort. Die beschlossenen Maßnahmen zielen hauptsächlich auf private Besitzer leerstehenden Wohnungen, die zur Langzeitmi...
Mallorca, Recht

Spanien erhöht Mehrwertsteuer ab 1. September 2012

Spanien erhöht Mehrwertsteuer ab 1. September 2012 – Ausnahmeregelungen für Immobilienerwerb gelten nur noch bis Ende des Jahres Die spanische Regierung hat am 14.7.2012, unter Artikel 23 des Offiziellen Staatlichen Amtsblatt mit Wirkung ab 01. September 2012, die MwSt. wie folgt angehoben: Der normale MwSt- Satz wird von 18% auf 21% angehoben Der reduzierte MwSt-Satz wird von 8% auf 10% angehoben Die Sonderregelung von 4% Mehrwertsteuer (statt 8%) für den Erwerb von Neubauten gilt weiter bis 31.12.2012. Ab Januar erlischt diese Ausnahmeregelung und es gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 10%. Sie überlegen, sich eine Neubau-Immobilie auf Mallorca zu kaufen? Dann ist jetzt ein günstiger Zeitpunkt dafür, denn bis Ende des Jahres sparen Sie noch satte 6%...
Balearen, Immobilien, Recht

Erhöhung des Mehrwertsteuer-Satzes wird verabschiedet

Morgen trifft sich der Ministerrat um die Erhöhung des allgemeinen MwSt-Satzes von 18% auf 21 % und den reduzierten MwSt-Satz von 8% auf 10 % zu verabschieden. Dies soll bereits Sonntag oder Montag in Kraft treten. Fraglich ist, ob die 4 % des reduzierten MwSt-Satzes für Neubau Objekte beibehalten wird. Die offizielle Veröffentlichung (BOE – Boletin oficial del Estado) mit allen Einzelheiten soll am Wochenende erscheinen. Wir werden Sie informieren.
Mallorca, Recht

Immobilienkauf und Verkauf in Spanien – NIE-Nummer notwendig

Ausländer müssen zur Beantragung der N.I.E.  Nummer nicht mehr zwingend persönlich erscheinen.  Wer braucht eine N.I.E. in Spanien? Jede Person, die nicht in Spanien ihren Erstwohnsitz hat, aber in Spanien unmittelbar oder mittelbar geschäftstätig werden will, benötigt eine solche N.I.E. (Número de Identificación de Extranjeros). Unter den Begriff Geschäftstätigkeit fallen auch der Kauf sowie der Verkauf einer Immobilie. Beantragung einer N.I.E. Nummer Derzeit kann die  N.I.E.  persönlich in Spanien bei der Comisaría, also der Polizei, oder im Ausland bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen spanischen Generalkonsulat beantragt werden. Die Antragstellung ist auch über Bevollmächtigte zulässig, so dass im Ausland lebende Käufer oder Verkäufer einen Dritten in Spanien ...
Balearen, Mallorca, Recht

Erhöhte Grunderwerbssteuer für gebrauchte Immobilien auf Mallorca, Ibiza und Menorca

***Aktuelle Ergänzung***: Die ursprünglich für den 01. April geplante Erhöhung der Grunderwerbssteuer für gebrauchte Immobilien (ITP) auf den Balearen tritt nun nun erst zum 01. Mai 2012 in Kraft. Ähnlich wie Deutschland ist auch Spanien föderal organisiert. So gibt es in der Steuergesetzgebung einerseits landesweite Steuern (z.B. Mehrwertsteuer, IVA) und andererseits regionale Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer), die von den autonomen Provinzregierungen erhoben werden, was vergleichsweise unseren Bundesländern entspricht. Und wie auch in Deutschland kann es auch in Spanien vorkommen, dass bei einem gemeinsamen Thema die Entscheidungen in unterschiedliche Richtungen gehen können, wie zum Beispiel beim Thema Immobilienkauf auf den Balearen. Anfang des Jahres beschloss die spanische R...
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2012 nur 4% Grunderwerbssteuer und IVA bei Immobilienkauf in Spanien

Nach dem Platzen der Immobilienblase in Spanien fielen Tausende von fremdfinanzierten Eigentumswohnungen an die spanischen Banken und Sparkassen zurück. Trotz drastischer Preisreduzierungen ist der Großteil der Objekte nahezu unverkäuflich. Porta Mallorquina Franchisepartnerin Ria Blum erklärt den Grund:„ Hier handelt es sich nicht um Ferienimmobilien in guten Lagen, sondern um den reinen spanischen Wohnungsmarkt.“ Kurz vor Platzen der Immobilienblase 2008 wurde vor allem im Einzugsgebiet der großen spanischen Metropolen eine Trabantenstadt nach der anderen aus dem Boden gestampft. „Dafür interessiert sich kein internationaler Investor“ stellt die Mallorca Maklerin fest. Nach Recherchen von Spiegel Online geht die spanische Regierung derzeit von einem Leerstand in Höhe von rund 3...
Immobilien, Mallorca, Recht

Steuersatz für die Übertragung von Liegenschaften reduziert

Ab den 20. August 2011 und NUR bis 31. Dezember 2011, gemäß Artikel 91.Uno.1.7 des Gesetzes 37/1992 vom 28. Dezember, wird die Liegenschaftsübertragung von einer reduzierten Mehrwertsteuer von 8% auf 4% profitieren. Dies gilt nur, wenn die Übertragung einer Immobilie von einer GmbH, auf einer natürlichen Person verkauft wird. Das bedeutet, es gilt die ermäßigte MwSt von 4% plus 1% Stempelsteuer, wenn der Verkäufer eine SL ist und an einer Privatperson verkauft
Porta Mallorquina, Recht

Schulung zu spanischem Immobilienrecht, Vertriebsstandards und Immobilien-Software

Am 25./26. März fand im Hotel Lindner Portals-Bendinat eine der jährlichen Porta Mallorquina Schulungen statt. Obwohl manch einer verhindert war, kamen wir dennoch auf eine stolze Zahl von 25 Teilnehmern. Gemischt aus Lizenzpartnern und Verkaufsberatern der einzelnen Regionen sowie dem Headoffice. Spanisches Immobilienrecht und Steuern Der erste Teil der Schulung behandelte das spanische Immobilienrecht und Steuern im Zusammenhang mit Immobilien. Ein höchst interessanter und aufschlussreicher Vortrag, gehalten Rechtsanwalt Herrn Esteban Orellano - eine Koryphäe auf diesem Gebiet. Vertriebsstandards Der Nachmittag wurde den Vertriebsstandard der Verkaufsberater gewidmet. Ein zuerst sehr heikel erscheinendes Thema, entpuppte sich letztendlich doch - wie vorgesehen - als ein praktisc...