Steuersatz für die Übertragung von Liegenschaften reduziert

Finca in Pollensa
Ab den 20. August 2011 und NUR bis 31. Dezember 2011, gemäß Artikel 91.Uno.1.7 des Gesetzes 37/1992 vom 28. Dezember, wird die Liegenschaftsübertragung von einer reduzierten Mehrwertsteuer von 8% auf 4% profitieren.
Dies gilt nur, wenn die Übertragung einer Immobilie von einer GmbH, auf einer natürlichen Person verkauft wird. Das bedeutet, es gilt die ermäßigte MwSt von 4% plus 1% Stempelsteuer, wenn der Verkäufer eine SL ist und an einer Privatperson verkauft
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