Das Steuerrad in Spanien dreht sich

Das Wichtigste rund um Steuerneuerungen 2023 für Immobilien-Besitzer auf Mallorca und solche, die es werden wollen.

Einmal wie David Beckham sein – zumindest steuerlich

Wer eine „Auswanderung auf Zeit“ nach Mallorca plant, um seine Immobilie richtig nutzen zu können, für den stehen die Steuerzeichen ab diesem Jahr besonders gut: Denn die Sonderregelung für Arbeitnehmer, die für einen längeren Zeitraum nach Spanien ziehen, – im Volksmund „Lex Beckham“ genannt – wurde reformiert und bietet nun günstigere Bedingungen und einen breiteren Anwendungsrahmen als bisher.

Was bedeutet das konkret? Ein Resident, der „Lex Beckham“ anwendet, kann u.a. Vermögensteuer sparen, weil unter dem Sonderregimes trotz Ansässigkeit nur das spanische Vermögen veranlagt werden muss. Nicht besteuert werden zudem Einkünfte, die nicht aus spanischer Quelle stammen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden bis zu einem Betrag von 600.000 Euro mit einem festen Steuersatz von 24 Prozent belegt, alles, was darüber hinausgeht mit 47 Prozent. Zudem erweiterte der Gesetzgeber den Personenkreis, für den die Regelung angewendet werden kann.

Steuerlast beim Kauf von Luxusimmobilien etwas gestiegen

Der Kauf von Luxusimmobilien auf Mallorca ist per 2023 aus steuerlicher Sicht leicht teurer geworden. So hat die Balearen-Regierung die Grunderwerbsteuer für Gebrauchtimmobilien (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, ITP) mit einem Wert von über einer Million Euro von 11,5 auf 12 Prozent angehoben. Zudem wurde ein neuer Spitzensteuersatz von 13 Prozent für Häuser und Wohnungen eingeführt, die mehr als zwei Millionen Euro kosten.

Eine Beispielrechnung: 2022 betrug die Grunderwerbsteuer für eine Immobilie im Wert von fünf Millionen Euro 550.000 Euro. Mit dem Jahreswechsel ist die Steuerlast um 50.000 Euro auf insgesamt 600.000 Euro angestiegen.

Ebenfalls erhöht wurde die Steuer auf beurkundete Rechtsakte (Impuesto sobre Actos Juridicos Documentados – AJD). Die so genannte „Stempelsteuer“ fällt u.a. an, wenn bei einem Notar die Kaufurkunde für eine Immobilie unterzeichnet wird. Im Normalfall beträgt sie 1,5 Prozent des Kaufpreises. Beim Verkauf von Immobilien, die über eine Million Euro wert sind, beträgt die Steuer nun zwei Prozent.

Luxus Neubauvilla in erster Meereslinie neben dem Yachthafen von Port Adriano

Luxus Neubauvilla in erster Meereslinie neben dem Yachthafen von Port Adriano

Eine Steuererklärung weniger für Ferienvermieter

Eine Überarbeitung des spanischen Umsatzsteuergesetzes hat den Verwaltungsaufwand für Vermieter von Ferienimmobilien reduziert. Bisher haben viele ausländische Vermittlungsfirmen Nichtresidenten Immobilieneigentümern die Rechnungen für ihre Vermittlungsleistungen mit Umkehr der Umsatzsteuerschuld (Reverse Charge) ausgestellt. Der Rechnungsempfänger – also der Vermieter der Ferien-Finca – musste bisher deshalb die anfallende Umsatzsteuer mit einer eigenen Erklärung an das spanische Finanzamt abführen. Das ist nun vorbei.

Zwar muss nach wie vor die Umsatzsteuer im Spanien erbracht werden, da sich die Immobilie hier befindet. Jedoch wird der Leistungserbringer (Vermittler) in die Pflicht genommen, sich in Spanien zu registrieren, um die Umsatzsteuer abzuführen. Rechnungen seiner Vermittlungsleistungen müssen daher zukünftig mit der spanischen IVA (Impuesto sobre el Valor Añadido) von 21 Prozent gestellt werden.

Reform des Vermögensteuergesetzes bereits für 2022 wirksam

Noch kurz vor Jahresende verabschiedete die spanische Zentralregierung die neue „Reichensteuer“ sowie die Reform der bestehenden Vermögensteuer. Beide Neuerungen sind bereits für das Steuerjahr 2022 in Kraft getreten. Für Nichtresidenten mit Wohnsitz in Deutschland und Immobilien auf Mallorca bedeutet die Vermögensteuerreform, dass indirekt – also über Gesellschaften – gehaltene Immobilien in Spanien besteuert werden können.

Die so genannte „Reichensteuer“ (offiziell: Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas – Temporäre Solidaritätssteuer großer Vermögen) greift nur in jenen Regionen, welche die Vermögensteuer entweder abgeschafft oder erheblich reduziert haben (dazu zählen Madrid, Andalusien und Galicien). In den meisten anderen Regionen führt diese Steuer erst ab erheblichem Vermögen zu einer Mehrbelastung. So muss ein Resident der Balearen ab einem Nettovermögen von 209 Millionen Euro neben der normalen Vermögensteuer auch die Reichensteuer entrichten, die zunächst für zwei Jahre eingeführt wurde.

Dieser Beitrag wurde im Januar 2023 von der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei PlattesGroup mit Sitz in Palma verfasst. Porta Mallorquina ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Informationen. Für eine individuelle Auskunft, kontaktieren Sie gerne direkt die PlattesGroup

Schlagworte:
Kommentar schreiben