Immobilienkauf und Verkauf in Spanien – NIE-Nummer notwendig
Ausländer müssen zur Beantragung der N.I.E. Nummer nicht mehr zwingend persönlich erscheinen.
Wer braucht eine N.I.E. in Spanien?
Jede Person, die nicht in Spanien ihren Erstwohnsitz hat, aber in Spanien unmittelbar oder mittelbar geschäftstätig werden will, benötigt eine solche N.I.E. (Número de Identificación de Extranjeros). Unter den Begriff Geschäftstätigkeit fallen auch der Kauf sowie der Verkauf einer Immobilie.
Beantragung einer N.I.E. Nummer
Derzeit kann die N.I.E. persönlich in Spanien bei der Comisaría, also der Polizei, oder im Ausland bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen spanischen Generalkonsulat beantragt werden. Die Antragstellung ist auch über Bevollmächtigte zulässig, so dass im Ausland lebende Käufer oder Verkäufer einen Dritten in Spanien ...
